📖 Datenschutz

Durch Datenschutz wird das Grundrecht auf die Achtung der PrivatsphĂ€re und auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt. Zu diesem Zweck definiert das Datenschutzrecht, auf welche Weise personenbezogene Daten – d. h. Daten, durch die Personen identifiziert werden können, wie Namen oder E-Mail-Adressen – verarbeitet werden dĂŒrfen.

Datenschutz in der Softwareentwicklung

Das europĂ€ische Datenschutzrecht verpflichtet nicht diejenigen, die Software entwickeln und bereitstellen, sondern diejenigen, die personenbezogene Daten mithilfe von Software verarbeiten bzw. fĂŒr ihre Zwecke verarbeiten lassen. Bei der Entwicklung eines neuen Softwareprojekts ist Datenschutz dennoch von Anfang an wichtig. Denn Software hat nur dann eine Chance eingesetzt zu werden, wenn eine datenschutzkonforme Verarbeitung damit technisch möglich ist.

Entwicklungsprinzipien

Um datenschutzkonforme Software zu entwickeln, sollten zwei Grundprinzipien beachtet werden.

In der Praxis sind folgende GrundsĂ€tze und entsprechende Maßnahmen besonders wichtig:

Relevante Gesetze

Menschenrechte: Ihre Grundlage haben Datenschutzgesetze in den Menschenrechten, die durch die EuropÀische Menschenrechtskonvention, die Charta der Grundrechte der EuropÀischen Union und das Grundgesetz garantiert sind.

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Die DSGVO definiert GrundsĂ€tze fĂŒr die Verarbeitung personenbezogener Daten, die EU-weit unmittelbar gelten.

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Das BDSG ergÀnzt die DSGVO in Deutschland und enthÀlt zusÀtzliche Bestimmungen insbesondere zum BeschÀftigtendatenschutz.

Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG): Das TDDDG setzt in Deutschland die ePrivacy-Richtlinie um und regelt unter anderem den Zugriff auf Daten, die auf GerĂ€ten von Endnutzenden gespeichert sind, z. B. ĂŒber das Setzen von Cookies.

Wichtige Organisationen

Datenschutzbehörden: FĂŒr die Durchsetzung der DSGVO und des BDSG sind in Deutschland die Datenschutzbehörden zustĂ€ndig. Die Bundesdatenschutzbeauftragte ĂŒberwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei Bundesbehörden und Telekommunikationsunternehmen, die Landesdatenschutzbeauftragten sind fĂŒr öffentliche Stellen der BundeslĂ€nder und den nicht-öffentlichen Bereich, z. B. Privatunternehmen oder Vereine, zustĂ€ndig.

EuropĂ€ischer Datenschutzausschuss (EDSA): Im EDSA kommen die nationalen Datenschutzbehörden zusammen, um die einheitliche Anwendung der DSGVO sicherzustellen. Dazu gibt das Gremium regelmĂ€ĂŸig Leitlinien, Empfehlungen und Best Practices zur Umsetzung der Vorgaben durch die DSGVO.

Stiftung Datenschutz: Die unabhĂ€ngige Bundesstiftung hat die Aufgabe, Datenschutz in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft zu fördern. Sie veranstaltet dazu Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu Fragen der Datenpolitik und des Datenschutzrechts und stellt praktische Informationen fĂŒr Zielgruppen wie ehrenamtliche Organisationen oder Kleinunternehmen bereit.


Revision #3
Created 19 December 2024 14:03:25 by Sophia
Updated 20 December 2024 08:24:24 by patricia