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Überblick Markenrecht - StuFiS

Das Förderprojekt StuFis (Runde 15) hat sich Gedanken dazu gemacht, ob und wie die Marke des Projekts geschützt werden soll. Teammitglied Michelle erläutert im folgenden Beitrag, was das Team in einer Beratung zum Thema lernen konnte.

Beispiele von Marken

Wortmarke: Eines oder mehrere Worte

·    Ähnlichkeiten können hier nicht nur in der Schreibweise, sondern auch in der Aussprache bestehen/angemerkt werden.
·    Eine Marke darf nicht beschreibend sein (Eierschalensollbruchstellenverursacher wäre z. B, nicht möglich)
·    Abkürzungen von Marken sind als eigene Marken anzumelden, wenn man diese schützen möchte.

Wort-/Bildmarke: Der Schutz eines Bildes in Kombination mit einem oder mehreren Worten. Das Wort oder die Wörter sind hier nicht unabhängig vom Bild geschützt.

Entsprechend sollte neben der Wort-/Bildmarke eine Wortmarke angemeldet werden.

Wie funktioniert der Schutz

Die Marke wird in eines oder mehrere Register eingetragen. Das Registeramt überprüft ausschließlich Formalia und keine Ähnlichkeiten. Ein Widerspruch zur Anmeldung durch Dritte kann nur innerhalb einer dreimonatigen Frist erfolgen. Es empfiehlt sich hier, die Register regelmäßig selbst zu durchsuchen oder einen Dienstleister (Stichwort: Markenüberwachung) damit zu beauftragen.

Falls nicht ganz klar ist, ob die Marke „zu beschreibend“ ist, lohnt sich ein Blick in die zurückgewiesenen Marken innerhalb des Registers.

Bei der Eintragung werden international genormte Klassen (https://www.dpma.de/marken/klassifikation/waren_dienstleistungen/index.html; https://www.dpma.de/docs/marken/gruppentiteldereinheitlichenklassifikationsdatenbank.pdf ) hinterlegt. Innerhalb dieser Klassen ist die Marke dann geschützt. Sollte jemand mit demselben Wort eine Marke in einer anderen Klasse anmelden wollen, ist das möglich. Daher sollten lieber mehrere Klassen ausgewählt werden, um möglichst viel abzudecken. Es empfiehlt sich ähnliche Marken im Register zu suchen und dort von den genutzten Klassen inspirieren zu lassen.

Wurde die Marke zunächst z. B. nur in Deutschland angemeldet, hat man sechs Monate Zeit das Anmeldedatum aus Deutschland auch für weitere Register zu verwenden.

Beratungsmöglichkeiten

Das Deutsche Patent- und Markenamt (https://www.dpma.de/index.html)html) gibt alle wichtigen Informationen zur Anmeldung und Recherche.

Landespatentämter (z. B. Paton in Thüringen) bieten häufig
·    kostenlose Beratungsangebote, u. a. auch mit Anwält*innen,
·    kostenlose Suche in speziellen Datenbanken, die auch phonetische Recherche ermöglichen.

Auch kostenpflichtige Fachanwält*innen geben natürlich Auskunft (ca. 1.500 – 3.000 EUR).

Kosten für die Anmeldung

Anmeldekosten fallen immer an, auch wenn die Anmeldung abgelehnt/zurückgewiesen wird.

In Deutschland:
·    290 EUR für drei Klassen und zehn Jahre
·    Jede zusätzliche Klasse kostet 100 EUR
·    Beschleunigtes Verfahren kostet 200 EUR zusätzlich. Anmeldung erfolgt dann innerhalb von sechs Monaten
·    Verlängerungsgebühr von 750 EUR

Europaweit:
·    1.000 EUR für Anmeldung in 27 Ländern und 23 Sprachen
·    Nur pauschal möglich
·    Selbständige Ähnlichkeitsrecherche in allen nationalen Registern notwendig

International:
·    In welchen Ländern man anmeldet, ist frei wählbar
·    Antrag über das Deutsche Patent- und Markenamt kostet 180 EUR zusätzlich zu den Kosten in den jeweiligen nationalen Registern.

Fördermittel über Finanzhilfeprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der  EU helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen: https://www.euipo.europa.eu/de/sme-corner/sme-fund/overview .